1925 gründeten die Privatwirtschaft und die damalige Regierung als gemeinsame Initiative den Reichs-Ausschuss für Lieferbedingungen (RAL), dessen Aufgabe ursprünglich die Vereinheitlichung präziser technischer Lieferbedingungen zur Rationalisierung war. Im Laufe der Zeit etablierte sich der RAL als die anerkannte Kompetenz für eine verlässliche Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen.
Die Kennzeichnung erfolgt über Gütezeichen, die einen sehr großen Stellenwert beim Verbraucher und in der Wirtschaft genießen, da Produkte oder Dienstleistungen mit Gütezeichen eine hohe, geprüfte Qualität gewährleisten. Es existieren über 160 Gütezeichen in den verschiedensten Produktbereichen und Dienstleistungssektoren.
Träger eines RAL-Gütezeichens ist in der Regel eine Gütegemeinschaft (Rechtsform: e.V.). Darunter versteht man eine Interessengemeinschaft, in der sich verschiedene Hersteller und Anbieter zusammengeschlossen haben, um gemäß einer gemeinsamen Vereinssatzung das Recht zur Führung des Gütezeichens an die Gütezeichenbenutzer zu verleihen. Die Gütezeichenbenutzer sind zur Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen verpflichtet.
Die Güteüberwachung setzt sich aus Erstprüfung, Eigenüberwachung und Fremdüberwachung zusammen. Nur nach bestandener Erstprüfung wird das Gütezeichen verliehen. Alle Gütezeichenbenutzer verpflichten sich im Anschluss daran zu einer kontinuierlichen Eigenüberwachung bei der Herstellung der gütegesicherten Produkte bzw. bei der Erbringung der gütegesicherten Dienstleistungen.
Darüber hinaus veranlasst die Gütegemeinschaft die Fremdüberwachung durch ein unabhängiges Prüfinstitut oder einen Sachverständigen. Im Falle der Gütegemeinschaft Rohrbefestigung wird diese Fremdüberwachung ausschließlich von international anerkannten, renommierten Instituten durchgeführt
Weiterführende Informationen über die Organisation von RAL sowie über die Details des RAL Anerkennungsverfahrens erhalten Sie auf der Homepage von RAL.